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VGH Bayern, 18.09.2001 - 8 C 01.1941 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2002, 316
Wird zitiert von ... (6)
- VGH Bayern, 19.03.2008 - 8 M 07.1134
Gutachterkosten eine Planungsträgers sind zur zweckentsprechenden …
In dieser Konstellation scheidet ein Ersatz von Gutachterkosten indessen in aller Regel bereits vom Grundsatz her aus; an Ausnahmen wären besonders hohe Anforderungen zu stellen (vgl. BayVGH vom 18.9.2001 NVwZ-RR 2002, 316). - VGH Bayern, 28.01.2010 - 8 M 09.40063
Kostenerinnerung; Beigeladener; Sachverständigenkosten des Vorhabensträgers
Denn Gutachterkosten eines Planungsträgers, der seine Planung im gerichtlichen Klageverfahren oder in einem Normenkontrollverfahren verteidigt oder plausibilisiert, gehören grundsätzlich nicht zu den zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen im Sinn von § 162 Abs. 1 VwGO (vgl. BayVGH vom 19.3.2008 NVwZ-RR 2008, 738; vom 18.9.2001 NVwZ-RR 2002, 316). - VGH Bayern, 04.03.2015 - 9 C 14.2793
Beschwerde gegen Kostenfestsetzung; Gutachterkosten eines beigeladenen …
Für die Anerkennung der Erstattungsfähigkeit privater Sachverständigenkosten genügt es aber grundsätzlich nicht, wenn die Beifügung eines Privatgutachtens dazu dienen soll, die eigene Planung zu verteidigen und gegnerische Angriffe zu "parieren" (…BayVGH, B.v. 14.10.2013 - 8 C 12.1785 - juris Rn. 7), oder nachweisen soll, der eigene Standpunkt sei zutreffend (vgl. BayVGH, B.v. 18.9.2001 - 8 C 01.1941 - NVwZ-RR 2002, 316 = juris Rn. 4).
- VGH Bayern, 28.02.2014 - 8 C 12.2411
Sachverständigenkosten eines beigeladenen Vorhabenträgers, im Regelfall keine …
Denn Gutachterkosten eines Planungsträgers, der seine Planung im gerichtlichen Klageverfahren oder in einem Normenkontrollverfahren verteidigt und plausibilisiert, gehören grundsätzlich nicht zu den zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen im Sinn von § 162 Abs. 1 VwGO (vgl. BayVGH vom 19.3.2008 NVwZ-RR 2008, 738; vom 18.9.2001 NVwZ-RR 2002, 316). - VG Ansbach, 20.11.2014 - AN 9 M 13.01959
Kostenerinnerung:
In dieser Konstellation scheidet ein Ersatz von Gutachterkosten indessen in aller Regel bereits vom Grundsatz her aus; an Ausnahmen wären besonders hohe Anforderungen zu stellen (BayVGH, B.v.18.9.2001 - B 8 C 01.1941 - NVwZ-RR 2002, 316). - VGH Bayern, 04.04.2012 - 8 C 10.1607
Plausibilisierung von Einzelfragen eines straßenrechtlichen …
In dieser Konstellation scheidet ein Ersatz von Gutachterkosten indessen in aller Regel bereits vom Grundsatz her aus; an Ausnahmen wären besonders hohe Anforderungen zu stellen (vgl. BayVGH vom 18.9.2001 NVwZ-RR 2002, 316).