Rechtsprechung
   VGH Bayern, 18.09.2001 - 8 C 01.1941   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,26528
VGH Bayern, 18.09.2001 - 8 C 01.1941 (https://dejure.org/2001,26528)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.09.2001 - 8 C 01.1941 (https://dejure.org/2001,26528)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. September 2001 - 8 C 01.1941 (https://dejure.org/2001,26528)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,26528) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2002, 316
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)

  • VGH Bayern, 19.03.2008 - 8 M 07.1134

    Gutachterkosten eine Planungsträgers sind zur zweckentsprechenden

    In dieser Konstellation scheidet ein Ersatz von Gutachterkosten indessen in aller Regel bereits vom Grundsatz her aus; an Ausnahmen wären besonders hohe Anforderungen zu stellen (vgl. BayVGH vom 18.9.2001 NVwZ-RR 2002, 316).
  • VGH Bayern, 28.01.2010 - 8 M 09.40063

    Kostenerinnerung; Beigeladener; Sachverständigenkosten des Vorhabensträgers

    Denn Gutachterkosten eines Planungsträgers, der seine Planung im gerichtlichen Klageverfahren oder in einem Normenkontrollverfahren verteidigt oder plausibilisiert, gehören grundsätzlich nicht zu den zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen im Sinn von § 162 Abs. 1 VwGO (vgl. BayVGH vom 19.3.2008 NVwZ-RR 2008, 738; vom 18.9.2001 NVwZ-RR 2002, 316).
  • VGH Bayern, 04.03.2015 - 9 C 14.2793

    Beschwerde gegen Kostenfestsetzung; Gutachterkosten eines beigeladenen

    Für die Anerkennung der Erstattungsfähigkeit privater Sachverständigenkosten genügt es aber grundsätzlich nicht, wenn die Beifügung eines Privatgutachtens dazu dienen soll, die eigene Planung zu verteidigen und gegnerische Angriffe zu "parieren" (BayVGH, B.v. 14.10.2013 - 8 C 12.1785 - juris Rn. 7), oder nachweisen soll, der eigene Standpunkt sei zutreffend (vgl. BayVGH, B.v. 18.9.2001 - 8 C 01.1941 - NVwZ-RR 2002, 316 = juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 28.02.2014 - 8 C 12.2411

    Sachverständigenkosten eines beigeladenen Vorhabenträgers, im Regelfall keine

    Denn Gutachterkosten eines Planungsträgers, der seine Planung im gerichtlichen Klageverfahren oder in einem Normenkontrollverfahren verteidigt und plausibilisiert, gehören grundsätzlich nicht zu den zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen im Sinn von § 162 Abs. 1 VwGO (vgl. BayVGH vom 19.3.2008 NVwZ-RR 2008, 738; vom 18.9.2001 NVwZ-RR 2002, 316).
  • VG Ansbach, 20.11.2014 - AN 9 M 13.01959

    Kostenerinnerung:

    In dieser Konstellation scheidet ein Ersatz von Gutachterkosten indessen in aller Regel bereits vom Grundsatz her aus; an Ausnahmen wären besonders hohe Anforderungen zu stellen (BayVGH, B.v.18.9.2001 - B 8 C 01.1941 - NVwZ-RR 2002, 316).
  • VGH Bayern, 04.04.2012 - 8 C 10.1607

    Plausibilisierung von Einzelfragen eines straßenrechtlichen

    In dieser Konstellation scheidet ein Ersatz von Gutachterkosten indessen in aller Regel bereits vom Grundsatz her aus; an Ausnahmen wären besonders hohe Anforderungen zu stellen (vgl. BayVGH vom 18.9.2001 NVwZ-RR 2002, 316).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht